Liebe Jägerinnen und Jäger,

liebe Naturbegeisterte,

 

wir vom Jagdshop Peiting und von der Jagdschule Schongau wollen Sie auf unserer neuen Seite unterhalten und mit allem, was Sie interessieren, mit allem was Ihnen wichtig sein könnte im Hinblick auf Jagd und Natur versorgen.

Dachsbeobachtung in unserem Lehrrevier in Böbing

 

Fragen aus der bayerischen Jägerprüfung:

 

1. Bei einer Repetierbüchse System 98 mit klassischer Flügelsicherung steht der Sicherungsflügel senkrecht nach oben. Ist die Waffe gesichert?

a) Ja

b) Nein

 

2. Bei welchem Flintenkaliber ist der Durchmesser des Laufes größer?

a) Bei Kaliber 20

b) Bei Kaliber 12

 

3. Was bezweckt die Choke-Bohrung (Würgebohrung)?

a) Bessere Durchschlagskraft für Flintenlaufgeschosse

b) Beeinflussung der Schrotgarbenstreuung

c) Drehung der Schrotkörner

 

4. Durch was erfolgt das Auswerfen der Hülse beim Ejektor?

a) Durch Rückstoß

b) Durch Federdruck

c) Durch Gasdruck

 

5. Welches der nachgenannten Verschlusssysteme findet vornehmlich bei Bockbüchsflinten Verwendung?

a) Kersten-Verschluss

b) Blockverschluss

c) Zylinderverschluss

 

6. Anhand welcher Merkmale unterscheiden sich die Patronen 7 x 57 R und 7 x 57?

a) Die Patrone 7 x 57 R hat am Hülsenboden einen Rand

b) Die Patrone 7 x 57 R hat eine Randfeuerzündung

c) Die Patrone 7 x 57 hat eine Ausziehrille

 

17. Wann wirft der mittelalte Rothirsch in der Regel sein Geweih ab?

a) Vorwiegend Januar

b) Februar/März

c) April/Mai

 

18. Wann brunftet das Damwild?

a) August/September

b) Oktober/November

c) Dezember/Januar

 

19. Ende Juni beobachten Sie einen jungen Bock mit einem weiblichen Reh. Welche der nachgenannten Aussagen trifft mit großer Wahrscheinlichkeit zu?

a) Jährlingsbock mit Schmalreh

b) Junger Bock treibt eine Geiß

c) Jährlingsbock mit seiner Mutter

 

20. Wodurch erhält das Geweih (Gehörn) des Rehbocks während und nach dem Fegen hauptsächlich seine dunkle Farbe?

a) Durch den Zustrom des Blutes

b) Durch den Stickstoffgehalt der Luft

c) Durch Pflanzensäfte beim Schlagen und Reiben an Stämmen

 

21. Wann ist beim Schwarzwild das Dauergebiss vollständig entwickelt?

a) Nach 9 Monaten

b) Nach 14 Monaten

c) Nach 24 Monaten

 

22. Wie lange werden die jungen Feldhasen von der Häsin gesäugt?

a) Etwa 3 Wochen

b) Etwa 6 Wochen

c) Etwa 9 Wochen

 

Lösung: 1 a, 2 b, 3 b, 4 b, 5 a, 6a,c 17 b, 18 b, 19 a, 20c, 21 c, 22 a

 

Braunbär reißt Schafe in Oberaudorf

Bild aufgenommen im Praxisunterricht der Jagdschule Schongau

20.04.2023

Ein Braunbär im oberbayerischen Oberaudorf (Landkreis Rosenheim) hat Schafe gerissen. Nach Angaben der zuständigen Behörden sei er zwar kein "Problembär", stünde aber unter Beobachtung.

Der bayerische Umweltminister Glauber (Freie Wähler) betonte, dass für ihn die Sicherheit der Menschen absolut im Vordergrund stehe und notfalls auch ein Abschuss des Bären in Frage komme.

zum Braunbärportrait

 

Steinwild im Landkreis Bad Tölz ausgewildert

Bild aufgenommen im Praxisunterricht der Jagdschule Schongau

Steinwild war früher im ganzen Alpengebiet verbreitet. Allerdings wurde den Tieren intensiv nachgestellt, denn man versprach sich von den Hörnern der Böcke, manneskraftsteigernde Wirkung und dem Herzkreuzl, einem kreuzähnlichem Knorpel im Herzen der Tiere ein wirkkräftiges Amulett. 

 

Dies führte zur Ausrottung der Tiere nahezu im gesamten Alpenraum.

Nur im italienischen Nationalpark Gran Paradiso, dem Jagdrevier des italienischen Königs, gab es noch einen nennenswerten Bestand.

 

Dieser Bestand bildete die Grundlage aller heutigen Populationen in den Alpen.

 

So auch dem Vorkommen im Landkreis Tölz in der Benediktenwand, der im wesentlichen mit 6 Tieren vor über 50 Jahren begründet wurde.

 

Heute angewachsen ist auf über 100 Tiere, die allerdings unter starker Inzucht leiden. Daher wurden am Freitag 1 Bock und 7 Geißen aus der Schweiz im Beisein  der bayerischen Landwitschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) ausgewildert.

 

(15.04.2023)

Rehwildfütterung in der Notzeit - ein strittiges Thema!

 

Unstrittig ist, dass wir Jäger im Rahmen des Jagdschutzes verpflichtet sind, in der Notzeit zu füttern (Art. 43, Abs. 3, BayJG).

Gegner der Rehwildfütterung allerdings bestreiten, dass es in unseren Breiten überhaupt eine Notzeit gibt.

Leider hat der Gesetzgeber es versäumt, die Notzeit klar zu definieren. 

Immer wieder liest man in alten Kommentaren, dass eine Notzeit dann vorläge, wenn eine durchschnittlich gesunde Wildtierpopulation aufgrund von Witterungseinflüssen, nicht mehr in der Lage wäre, genügend natürliche Äsung aufzunehmen und stürbe.

Diese Gefahr ist allerdings in unseren Breiten nie gegeben.

Auch hat die Evolution selbst dafür gesorgt, dass Rehe Winterzeiten überleben. Schließlich gab es zu Urzeiten niemanden, der Futter für Wildtiere ausgebracht hat.

Ab Ende Dezember versank das Wild in eine Ruhephase. Kaum Bewegung, wenig Hunger, verlangsamter Stoffwechsel, Versorgung auch durch den angesammelten Feist aus Sommer und Herbst, sorgten dafür, dass die Tiere "Notzeiten" überstanden haben. Voraussetzung ist dafür  aber auch, dass die Tiere nicht aufgemüdet und damit aus der Ruhephase herausgerissen werden.

Heute ist natürliche Äsung ausreichend vorhanden, insbesondere die begrüßenswerte moderne Form des Waldbaus, mithilfe von Naturverjüngung artenreiche gesunde Mischwälder zu schaffen, sorgt dafür, führt aber logischer Weise zu Verbissschäden, vor allem, wenn das Wid von rücksichtslosen Spaziergängern mit freilaufenden Hunden, Wintersportlern und Jägern, die das Wild noch nach Weihnachten erlegen und damit hohen Jagddruck aufbauen.

 

Was böte Hilfe?

 

  • Jagdzeit auf Rehwild spätestens am 31. 12. beenden.
  • Fütterungen erlauben, um Verbiss zu vermeiden

 

Dass eine Fütterung, die den ernährungsphysiologischen Bedingungen des Rehwildes als Wiederkäuer entspricht, Verbiss vermeiden kann, nicht zuletzt durch überlegte Position der Fütterung, möglichst weitab von gefährdeten Verjüngungsflächen ist wohl auch unbestritten.

 

 

Kommentare

Es sind noch keine Einträge vorhanden.
Bitte geben Sie den Code ein
* Pflichtfelder

 

 

Fragen aus der bayerischen Jägerprüfung:

53. Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

a) Drückjagd

b) Treibjagd

c) Verwendung von Posten (grobe Schrote) bei der Treibjagd

d) Ansitzjagd zur Nachtzeit

e) Verwendung von Scheinwerfern bei der Nachtjagd

f) Anlage von Saufängen



74. Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn ohne Abschussplan erlegen?

a) Ja

b) Nein



141. Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

a) Beim Ansitz auf Rotwild

b) Beim Enteneinfall am Wasser

c) Bei der Gamspirsch

d) Bei der Suche über die Felder auf Hasen

e) Bei einer Drückjagd auf Füchse

f) Beim Nachtansitz auf Schwarzwild



142. Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

a) Bei der Gamspirsch

b) Beim Hasenauslauf (Ansitz auf Hasen)

c) Beim Enteneinfall am Wasser

d) Bei der Lockjagd auf den Fuchs

e) Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild

f) Bei einer Drückjagd auf Rehwild



143. Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg über einen Acker in der Absicht, evtl. einen aufstehenden Hasen zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?

a) Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt

b) Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält

c) Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden



148. Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?

a) Ja

b) Nein



174. Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

a) Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen

b) Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen

c) Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen



196. Welche Aussagen sind zutreffend?

a) Beim Ansitz an der Kirrung dürfen Sie eine Selbstladebüchse mit einer Magazinkapazität von vier Patronen verwenden

b) Bei einer Erntejagd auf Schwarzwild dürfen Sie Ihre Selbstladeflinte mit fünf Flintenlaufgeschoss-Patronen laden

c) Entscheidend für die Verwendung einer jagdlichen Selbstladewaffe ist allein der tatsächliche Ladezustand

 

Lösung:

53. a,b,d / 74. a / 141. b,d,e / 142. c,e,f / 143. c / 148. b / 174. b / 196. a,c